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Für dieses Produkt gibt es eine eigene Anleitung: Barrierefreiheit: was gilt für Praxen?

Recht & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit: was für deine Website gilt

Erklärung

Seit Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was es für deine Website bedeutet und was Ynfinite schon für dich übernimmt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was du ab 2025 bei deiner Website beachten musst

Ab Mitte 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein ganz schön langes Wort, aber keine Sorge, wir machen’s dir einfach: Es bedeutet, dass Websites so gestaltet sein müssen, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie ohne Hürden nutzen können. Klingt fair, oder?

Wie barrierefrei sind Ynfinite-Webseiten?

Barrierefreiheit ist ein ziemlich umfangreiches Thema – und leider nicht mit einem einfachen „Ja, passt schon!“ erledigt. Was wir mit unseren Ynfinite-Webseiten aber auf jeden Fall sicherstellen, ist die technische Grundvoraussetzung für Barrierefreiheit.

Was heißt das konkret?

Unsere Webseiten erfüllen den Compliance Level WCAG 2.1 AA – das ist der Standard, den auch der Staat vorschreibt. Alle Funktionen sind so gebaut, dass du beim Befüllen deiner Seite die nötigen Felder (wie z. B. für Alternativtexte) problemlos ausfüllen kannst.

Aber – und das ist wichtig – Barrierefreiheit hängt nicht nur von der Technik ab, sondern auch stark von den Inhalten, die du selbst einträgst.

Ein Beispiel:

Wenn du ein Bild auf deine Seite hochlädst, kannst (und solltest) du einen sogenannten Alternativtext dazuschreiben – also eine kurze Beschreibung dessen, was auf dem Bild zu sehen ist. Bei Bildern, die durch externe Importe eingelesen werden (z. B. über dein Makler-Tool), kann nicht automatisch garantiert werden, dass dieser Text immer dabei ist. Das musst du selbst prüfen und ggf. ergänzen.

Gleiches gilt z. B. für Videos: Wenn du eigene Videos auf deiner Seite einbindest, solltest du auch Untertitel oder ein Transkript hinzufügen, damit alle Besucher*innen den Inhalt erfassen können – auch ohne Ton oder mit Hörbeeinträchtigung.

Und was ist mit dem Gesetz?

Ganz ehrlich: Aktuell ist vieles noch ziemlich unklar. Das Gesetz ist zwar beschlossen, aber die genaue Umsetzung und Kontrolle? Da tappt selbst der Staat noch ein bisschen im Dunkeln.

Wichtig zu wissen: Du musst nicht deine komplette Webseite barrierefrei machen, sondern nur die Teile, die direkt mit deiner Dienstleistung zu tun haben – also z. B. das Kontaktformular oder die Angebotsseiten.

Klar, der 100%-Ansatz ist super – aber ob er auch gesetzlich notwendig wird, zeigt sich wohl erst, wenn die ersten Fälle wirklich geprüft werden.

Unser Tipp für jetzt:

  • Trag Alternativtexte bei Bildern und Links ein
  • Untertitel für Videos nicht vergessen
  • Technik? Passt – das übernimmt Ynfinite
  • Den Rest einfach Schritt für Schritt beobachten – ohne Panik

Achtung vor Panikmache:

Wie schon bei der DSGVO gibt’s jetzt wieder Agenturen, die mit viel Drama und Angst versuchen, an Aufträge zu kommen. Lass dich davon nicht verrückt machen. Wir behalten das Thema im Blick und sagen dir Bescheid, wenn sich was ändert.

Worauf du bei eigenen Inhalten achten solltest (da du für sie selbst die Haftung übernimmst):

BereichWas du beachten musstBeispiel
BilderImmer einen Alt-Text hinzufügen (Was ist auf dem Bild zu sehen?)Alt-Text: „Zweifamilienhaus mit Garten in Bonn bei Sonnenuntergang“
TexteVerständlich schreiben, klare Sprache, kurze Sätze. Fachbegriffe erklären.Statt: „Due Diligence prüfen“ → „Wir prüfen die Immobilie gründlich“
ÜberschriftenRichtige Struktur (H1, H2, H3). Keine fette Schrift als Ersatz für Überschriften.H1: „Unsere Leistungen“ → H2: „Verkauf“ → H3: „Ablauf beim Verkauf“
LinksAussagekräftige Texte. Kein „Hier klicken“.„Mehr über den Hausverkauf in Köln erfahren“
FormulareFelder klar beschriften und Pflichtfelder kenntlich machen.„Ihr Name “ und ein Hinweis: „ Pflichtfeld“
VideosUntertitel oder kurze Zusammenfassung bereitstellen.Unter dem Video: „In diesem Video erklären wir, wie ein Verkauf abläuft.“ Im Video: Untertitel einsetzen
PDFs/DownloadsNur barrierefreie Dateien hochladen oder eine HTML-Alternative anbieten.Zusätzlich zur PDF: „Hier finden Sie alle Infos auch direkt als Text.“

Und weil das Thema so viel Spaß macht 😉 noch ein paar mehr Hintergrundinfos zum Thema Barrierefreiheitsgesetz:

Welche Teile deiner Website müssen barrierefrei sein?

Nicht gleich alles – keine Panik! Es geht nur um die Teile deiner Website, die mit deiner Dienstleistung zu tun haben. Bist du zum Beispiel Makler, dann betrifft das zum Beispiel:

  • dein Kontaktformular
  • die Informationen zum Objekt
  • das Exposé

Seiten wie z. B. Regionenvorstellungen sind davon nicht betroffen, solange sie nicht nötig sind, damit jemand deine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann.

Wer kontrolliert das eigentlich?

Die Bundesprüfstelle darf sich deine Seite anschauen – auch ohne Vorwarnung. Sie prüft per Stichprobe und kann auch Ärger machen, wenn etwas nicht passt. Du musst dann nachweisen, dass bestimmte Seiten nicht barrierefrei sein müssen – z. B., weil sie keine Dienstleistung darstellen.

Gilt das für alle Unternehmen?

Nicht ganz. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. Euro Umsatz pro Jahr) sind grundsätzlich ausgenommen – es sei denn, sie produzieren etwas. Dann gelten die Regeln trotzdem. Und: Die Bundesprüfstelle kann im Zweifel entscheiden, ob ein Unternehmen wirklich ein Kleinstunternehmen ist.

Müssen jetzt alle Texte in „einfacher Sprache“ sein?

Nein, aber: Formulare und rechtliche Erklärungen (z. B. Einwilligungen) müssen so verständlich sein, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten sie gut verstehen können. Das Exposé an sich muss nicht in einfacher Sprache geschrieben sein.

Und wie sieht's mit eingebetteten YouTube-Videos oder fremden Inhalten aus?

Solche Inhalte sind von der Pflicht ausgenommen, wenn du keinen Einfluss darauf hattest – also wenn du sie nicht selbst erstellt, bezahlt oder beauftragt hast. Du darfst sie also weiterhin einbinden.

Was muss eine barrierefreie Website eigentlich so können?

1. Inhalte müssen wahrnehmbar sein

2. Deine Seite muss bedienbar sein

Das heißt: Deine Website soll alle Sinne mitnehmen – für Menschen, die z. B. nicht sehen oder hören können.

👉 Beispiel:

Ein Bild auf deiner Seite? Dann beschreib es kurz mit einem sogenannten Alternativtext (alt-Attribut), z. B. „Sonnenuntergang über dem Meer“.

Ein Video? Dann her mit Untertiteln oder einem Transkript, damit auch Leute mit Hörbehinderung den Inhalt erfassen können.

Ein Diagramm? Beschreibe es zusätzlich in Worten oder verlinke eine ausführliche Beschreibung.

Niemand soll irgendwo „stecken bleiben“. Das heißt:

  • Alle Inhalte müssen auch mit der Tastatur erreichbar sein (also ohne Maus).
  • Pop-ups und Menüs müssen sich einfach schließen lassen.
  • Formulare dürfen nicht zu schnell ablaufen – Menschen sollen genug Zeit haben, um alles auszufüllen.

👉 Beispiel:

Ein Nutzer klickt sich per Tab-Taste durch deine Seite – das muss reibungslos gehen. Keine versteckten Schaltflächen oder Felder, bei denen man nicht mehr zurückkommt!

3. Deine Inhalte müssen verständlich sein

Du sollst niemanden verwirren. Wichtig sind:

  • Klare Beschriftungen (z. B. nicht einfach nur „Absenden“, sondern „Anfrage senden“)
  • Fehlermeldungen, die direkt sagen, was los ist („Bitte gib deine E-Mail-Adresse ein“)
  • Keine unerwarteten Änderungen beim Ausfüllen von Formularen (z. B. plötzliche Pop-ups)

👉 Beispiel:

Wenn du ein Feld für „Geburtsdatum“ hast, gib den Leuten ein Beispiel-Format mit: z. B. „TT.MM.JJJJ“.

4. Die Technik muss robust sein

Das klingt erstmal technisch, ist aber einfach gesagt: Deine Website sollte auf jedem Gerät, in jedem Browser und mit jeder Hilfstechnologie (z. B. Screenreader) gut funktionieren.

👉 Beispiel:

Ein Screenreader liest eine Seite vor – er muss z. B. erkennen können, was ein Button macht. Dafür braucht es die richtigen HTML-Tags und klare Beschriftungen.

Noch ein paar Begriffe kurz erklärt

  • Alt-Text: Beschreibung für Bilder – wichtig für blinde Menschen.
  • Screenreader: Software, die Webseiten laut vorliest.
  • Semantisches HTML: Sauberer, strukturierter Code – damit der Screenreader weiß, was was ist.
  • Fokusmanagement: Steuert, wo du dich gerade auf der Seite befindest (mit Tab-Taste).
  • WCAG Level AA: Das ist der Standard, den du erfüllen musst. Keine Sorge – wenn du eine moderne Website bei uns hast, passt das.

FAQ

Fragen zum Thema

  • Ich habe mein Passwort vergessen. Was tun?

    Kein Problem: Klicke auf der Anmeldeseite live.ynfinite.de unter dem Login-Feld auf „Passwort vergessen“ und gib die E-Mail-Adresse ein, mit der du registriert bist. Du bekommst eine E-Mail mit einem Link, über den du ein neues Passwort vergibst. Keine E-Mail da? Schau im Spam-Ordner nach oder schreib uns an support@ynfinite.com.

    → Einloggen und Passwort zurücksetzen

  • Kann ich meine Seite auf einen früheren Stand zurücksetzen?

    Nein, das geht aktuell nicht: Ynfinite speichert keine früheren Versionen, gelöschte oder überschriebene Inhalte lassen sich nicht wiederherstellen. Sichere längere Texte deshalb vor dem Speichern lokal, zum Beispiel in Word oder Google Docs, und mach bei größeren Änderungen Screenshots.

    Hast du versehentlich etwas Wichtiges gelöscht, schreib so schnell wie möglich an support@ynfinite.com – in seltenen Fällen können wir im Backend noch etwas rekonstruieren.

  • Kostet der Support etwas?

    Nicht, wenn deine Anfrage in deinem Paket enthalten ist: zum Beispiel Fehler durch ein Update, Korrekturen innerhalb deiner gebuchten Korrekturrunden oder Fragen zu Rechnungen. Zusatzwünsche wie individuelle Anpassungen, Zusatztools nach dem Livegang oder Strategieberatung berechnen wir mit 150 Euro pro Stunde, abgerechnet in 15-Minuten-Einheiten. Fallen Kosten an, sagen wir dir vorher Bescheid.

  • Passt ihr auch E-Mail-Signaturen an?

    Nein, das übernehmen wir nicht. E-Mail-Signaturen gehören zu deinem E-Mail-Programm (zum Beispiel Outlook, Apple Mail oder Gmail) und haben mit deiner Website nichts zu tun. Bei Fragen zur Signatur hilft dir dein IT-Dienstleister oder E-Mail-Anbieter weiter.

  • Warum bekomme ich eine Rechnung, obwohl meine Seite noch nicht live ist?

    Die monatlichen Lizenzkosten beginnen mit der Übergabe des Systems, nicht mit dem Livegang. Ab der Übergabe kannst du alle gebuchten Funktionen nutzen: Seiten-Editor, Inhalte, Medienbibliothek, KI-Texte und Social-Media-Planung. Ab dann entstehen auch bei uns laufende Kosten für Hosting, Speicher, KI und Service. Wann du live gehst, entscheidest du. Unser Tipp: Fang gleich an, dann geht deine Seite schneller und mit mehr Inhalten live.

  • Wie erreiche ich den Support?
  • Wo finde ich meine Rechnungen?

    Klick im Dashboard oben rechts auf das Personensymbol und wähle „Zahlung“. Weiter unten im Abschnitt „Rechnungen“ lädst du jede Rechnung als PDF herunter.

  • Wo ändere ich Inhalte?

    Unter INHALT: Ordner auswählen, Eintrag öffnen und bearbeiten, zum Beispiel alle Infos zur Region Köln. Was auf welcher Seite steht, kommt meist aus diesen Einträgen.

    → So ist Ynfinite aufgebaut

  • Wo ändere ich meine Rechnungsadresse?

    Klicke im Dashboard oben rechts auf das Personen-Symbol und wähle „Mein Konto“. Im Reiter „Rechnungseinstellungen“ trägst du die neue Adresse ein und speicherst. Als Firma achte darauf, dass Firmenname und Umsatzsteuer-ID stimmen.

  • Warum sehen viele Seiten gleich aus?

    Weil sie eine gemeinsame Vorlage nutzen: Alle Einträge eines Inhaltstyps, etwa alle Regionen oder Ratgeber, werden mit derselben Detailseite angezeigt. Das spart dir Arbeit und sorgt für einen einheitlichen Auftritt.

    → Was du gestalten kannst und was die Vorlage regelt

  • Wie ändere ich die Überschrift über den Teaserkacheln?

    Öffne die Seite unter WEBSEITEN → Seiten und dort die Sektion mit den Kacheln (Bleistift-Symbol). In den „Benutzerdefinierten Feldern des Templates“ änderst du die Überschrift für alle Seiten, auf denen die Sektion steht. In den „Benutzerdefinierten Feldern der Sektion“ änderst du sie nur auf dieser einen Seite.

    → Template-Text oder Sektionstext

  • Wo ändere ich den Aufbau einer Seite?

    Unter WEBSEITEN → Seiten: Seite öffnen und die Sektionen bearbeiten, zum Beispiel die Reihenfolge ändern oder eine neue Sektion einfügen.

    → Einzelseite anlegen

  • Wie ändere ich die Telefonnummer oben auf der Seite?

    Die Telefonnummer ist zentral hinterlegt: Geh im Menü auf WEBSEITEN → Seiten, klicke oben rechts auf „Webseite bearbeiten“ und trag sie im Reiter „GENERELLES“ bei den Unternehmensdaten ein. Sie ändert sich dann automatisch überall auf deiner Seite, auch im Footer.

    → Adresse und Kontaktdaten ändern

  • Kann ich Instagram-Bilder schöner anzeigen lassen?

    Ja, mit dem Schalter „Optimierte Bilder verwenden“ in deinem Social-Media-Plan. Instagram nutzt immer 1080 Pixel Breite; der Schalter bestimmt, ob die Höhe zugeschnitten werden darf. Hohe Bilder nehmen im Feed mehr Platz ein und fallen mehr auf. Am besten legst du Bilder gleich in 1080 × 1350 Pixel (Format 4:5) an.

    → Social-Media-Plan erstellen

  • Muss meine Region in der Überschrift stehen?

    Müssen nicht, aber wenn du bei Google gefunden werden willst, raten wir dazu. Google liest zuerst die Überschriften, und Menschen suchen regional, etwa „Haus verkaufen in Aachen“. Steht deine Region in der H1 und H2, ist das ein starkes Signal für Google und für Besucher aus der Gegend.

    → Regionenseiten für Google optimieren

  • Schaden iFrames dem SEO?

    Sie helfen zumindest nicht: Google wertet den Inhalt eines iFrames nicht als Teil deiner Website, er zählt also nicht für dein Ranking. Besser sind eine API-Anbindung, ein eigenes Ynfinite-Formular oder ein einfacher Link zum externen Tool.

    → iFrames einbinden

  • Gibt es ein Bewertungs-Plugin?

    Das hängt von dir ab. Nutzt du ein Plugin für Bewertungen, brauchst du die passenden Datenschutzhinweise des Herstellers in deiner Datenschutzerklärung: Anbietername, Zweck und gegebenenfalls Speicherort.

  • Ist die Seite SSL- bzw. TLS-verschlüsselt?

    Ja. Alle unsere Seiten laufen über eine sichere Verbindung, zu erkennen am https:// in der Adresszeile.

  • Nutzt meine Seite Usercentrics?

    Nein. In der Standard-Website ist kein Consent-Tool wie Usercentrics eingebaut. Du kannst eines nachrüsten, es ist aber nicht automatisch dabei.

  • Und was ist mit der Datenschutzerklärung selbst?

    Du kannst unsere Muster-Datenschutzerklärung verwenden, wir übernehmen aber keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze den Generator von eRecht24.

    → Datenschutzerklärung mit eRecht24 erstellen

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