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Recht & Barrierefreiheit

Was darf auf die Praxis-Website? Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz kurz erklärt

Erklärung

Kurz gesagt: Deine Praxis-Website gilt rechtlich als Werbung. Sachlich informieren ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht, anpreisen nicht.

Kurz gesagt: Deine Praxis-Website gilt rechtlich als Werbung. Sachlich informieren ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht, anpreisen nicht. Maßgeblich sind die Berufsordnung deiner Kammer, das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Wettbewerbsrecht (UWG).

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

Erlaubt und erwünscht: informieren

  • Organisatorisches: Sprechzeiten, Kontakt, Kassenzulassung, Spezialsprechstunden, Hausbesuche, barrierefreier Zugang, Zweigpraxen. Alles, was auf dem Praxisschild steht, gehört auch auf die Website.
  • Qualifikationen: Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen genau in der Form, in der du sie führen darfst. Tätigkeitsschwerpunkte, wenn sie als solche gekennzeichnet sind.
  • Behandlungen sachlich beschreiben: was angeboten wird, für wen, wie es abläuft, ob Kasse oder privat.
  • Gesundheitsinformationen, zum Beispiel in Ratgebern, verständlich und mit Quelle.

Nicht erlaubt: anpreisen

  • Heil- und Erfolgsversprechen
  • Superlative und Vergleiche mit anderen
  • „Kostenlos“, Rabatte, Gutscheine
  • Herstellernamen von Geräten
  • „Klinik“ für eine ambulante Praxis
  • Vorher-Nachher-Bilder bei Schönheitseingriffen
  • Werbung zu Krebs, Sucht, meldepflichtigen Infektionen, Schwangerschaftskomplikationen
  • Empfehlungen von Prominenten oder Fachleuten
  • Fernbehandlung versprechen

Die Faustregel: Wenn du unsicher bist, ob ein Satz Werbung ist, frag dich: Informiert er, oder will er überzeugen? Organisatorische Hinweise sind nie das Problem.

So nicht, besser so

Die Beispiele in der rechten Spalte sind so formuliert, wie sie auf deiner Website stehen könnten, also in Sie-Form.

WasSo nichtBesser so
Heil- oder Erfolgsversprechen„Schmerzfrei nach drei Sitzungen“„Ziel der Behandlung ist es, Ihre Beschwerden zu lindern.“
Anpreisende Superlative„Die modernste Praxis der Stadt“„Wir röntgen digital und strahlenarm.“
Vergleiche und Kritik an anderen„Anders als viele Praxen nehmen wir uns Zeit“Die eigene Arbeitsweise beschreiben, ohne Vergleich
„Kostenlos“, Rabatte, Gutscheine„Kostenlose Erstberatung“„Was das Erstgespräch kostet, besprechen wir vorab mit Ihnen.“
Herstellernamen von GerätenMarkenname eines LasersGattungsbegriff, zum Beispiel „Diodenlaser“
„Klinik“ für eine ambulante Praxis„Hautklinik Musterstadt“„Hautarztpraxis Musterstadt“
Vorher-Nachher-Bilder bei Schönheitseingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (auch Hyaluron)Bildergalerie, Slider, eingebettete Social-Media-PostsWeglassen
Werbung zu Krebs, Sucht, meldepflichtigen Infektionen, Schwangerschaftskomplikationen„Krebs ganzheitlich behandeln“Sachlich informieren: „Wir bieten das Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte an.“
Empfehlungen von Prominenten oder Fachleuten„Von Ärzten empfohlen“Weglassen
Fernbehandlung versprechen„Rezept und Krankschreibung ohne Praxisbesuch“„Videosprechstunde für geeignete Anliegen, zum Beispiel Befundbesprechungen“

Mehr Beispiele zum Abhaken: Typische Werbefallen auf Praxisseiten

Das gilt auch für Texte, die wir für dich schreiben. Rechtlich ist es die Werbung deiner Praxis. Deshalb geben wir dir medizinische Aussagen (Wirkung, Ablauf, Dauer, Risiken, für wen geeignet) immer zur Freigabe. Bitte lies sie genau, denn die medizinische Richtigkeit verantwortet die Praxis.

Gilt das auch für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker?

Zahnärztinnen, Psychotherapeuten, Therapiepraxen
Sie haben eigene Berufsordnungen ihrer Kammern bzw. Verbände. Die Grundsätze sind sehr ähnlich: sachlich informieren, nicht anpreisen.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Das Heilmittelwerbegesetz gilt ebenso. Zusätzlich darf nie der Eindruck einer Arztpraxis entstehen. Bei Verfahren ohne wissenschaftlich anerkannte Wirkung wird keine Wirkung zugesagt.

Gut zu wissen

  • Patientenstimmen und Bewertungen haben eigene Regeln. Zeig sie nur nach Rücksprache mit uns.
  • Rechtliche Texte (Impressum, Datenschutz) kommen immer von dir bzw. deiner Beratung. Wir übernehmen sie 1:1.

Passt dazu

FAQ

Fragen zum Thema

  • Gibt es ein Bewertungs-Plugin?

    Das hängt von dir ab. Nutzt du ein Plugin für Bewertungen, brauchst du die passenden Datenschutzhinweise des Herstellers in deiner Datenschutzerklärung: Anbietername, Zweck und gegebenenfalls Speicherort.

  • Ist die Seite SSL- bzw. TLS-verschlüsselt?

    Ja. Alle unsere Seiten laufen über eine sichere Verbindung, zu erkennen am https:// in der Adresszeile.

  • Nutzt meine Seite Usercentrics?

    Nein. In der Standard-Website ist kein Consent-Tool wie Usercentrics eingebaut. Du kannst eines nachrüsten, es ist aber nicht automatisch dabei.

  • Und was ist mit der Datenschutzerklärung selbst?

    Du kannst unsere Muster-Datenschutzerklärung verwenden, wir übernehmen aber keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze den Generator von eRecht24.

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  • Welche Cookies werden verwendet?

    Das hängt davon ab, welche Tools du auf deiner Seite nutzt. Für die wichtigsten Tools (zum Beispiel Google Analytics) sind in der Standard-Website schon Datenschutztexte vorbereitet. Bindest du weitere Tools ein, ergänzt du deren Hinweise; die meisten Anbieter liefern fertige Texte mit.

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    Ja, aber nur für dich als Betreiber: Ynfinite nutzt KI zum Beispiel beim Schreiben von Texten oder bei der Bildauswahl. Deine Besucher sehen davon nichts, und ihre Daten werden nicht mit KI ausgewertet.

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