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Praxis, Team & Karriere

Mitgliedschaften und Kooperationen zeigen (statt Auszeichnungen)

Anleitung

Kurz gesagt: Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und echte Kooperationen sind sachliche Vertrauenssignale.

Kurz gesagt: Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und echte Kooperationen sind sachliche Vertrauenssignale. Du pflegst sie im Inhaltstyp Partner; sie erscheinen auf der Über-uns-Seite und auf der Seite „Unsere Partnerpraxen“. Auszeichnungen, Rankings und Siegel lässt du besser weg: Sie wirken schnell anpreisend, und das verbietet das Berufsrecht.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.

Wo im System: Menü → Inhalt → Inhaltstyp Partner → Inhalt erstellen: Partner

Was sich eignet, was du weglässt

Was sich eignet

  • Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden, zum Beispiel „Mitglied der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft“.
  • Kooperationen, die für Patienten etwas bedeuten: das Krankenhaus, in dem ihr operiert, Partnerpraxen für die Mitbehandlung, ein Praxisnetz, Hebammen oder Therapeuten im selben Haus.
  • Zertifizierungen nur, wenn sie echt und aktuell sind, mit Vergabestelle und Jahr, und wenn sie mehr bestätigen als das, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was du weglässt

  • Auszeichnungen, Rankings und „Top“-Siegel, zum Beispiel Ärztelisten von Magazinen oder Siegel von Bewertungsportalen. Sie stellen die Praxis über andere und gelten deshalb schnell als anpreisend oder vergleichend.
  • Hersteller, Produkte und Versicherungen als Partner. Werbung für fremde Produkte im Zusammenhang mit der Behandlung ist Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt.
  • Siegel für Selbstverständliches, zum Beispiel ein Zertifikat, das nur die Einhaltung der gesetzlichen Hygienepflichten bestätigt.
  • Abgelaufene Mitgliedschaften und Zertifikate.

Den Inhaltstyp Auszeichnungen gibt es in der Vorlage auch. Sein Beispiel-Eintrag ist ausgeschaltet. Lass ihn so.

Auf einen Blick

Beispiele ausschalten
Inhalt > Partner > Veröffentlicht?

Die Beispiel-Einträge der Vorlage („Ynfinite Headless CMS“) ausschalten.

Eintrag anlegen
Inhalt erstellen: Partner

Felder ausfüllen wie in der Tabelle unten.

Veröffentlichen und prüfen
Veröffentlicht? · Inhalt speichern

Über-uns-Seite und „Unsere Partnerpraxen“ in der Vorschau prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Öffne Menü → Inhalt und wähle den Inhaltstyp Partner.
  2. In der Vorlage stehen dort Beispiel-Einträge („Ynfinite Headless CMS“). Schalte bei jedem Veröffentlicht? aus.
  3. Klick auf Inhalt erstellen: Partner und füll die Felder aus (Tabelle unten).
  4. Setz den Schalter Veröffentlicht? auf pink und klick auf Inhalt speichern.
  5. Prüf in der Vorschau die Über-uns-Seite und die Seite „Unsere Partnerpraxen“.
Screenshot zu „Mitgliedschaften und Kooperationen zeigen (statt Auszeichnungen)“: Partner-Eintrag in der Vorlage (Beispiel „Ynfinite Headless CMS“): Überschrift (1), Beschreibung des …

Die Felder im Überblick

FeldWas du einträgstWarum das wichtig ist
Title (Pflicht)Interner Name, zum Beispiel „Mitgliedschaft Fachgesellschaft Dr. Beispiel“Wird nicht angezeigt.
ÜberschriftDen ausgeschriebenen Namen der Gesellschaft oder des KooperationspartnersPatienten sollen ohne Abkürzungen verstehen, worum es geht.
Beschreibung des PartnersEin sachlicher Satz, zum Beispiel „Dr. med. Anna Beispiel ist Mitglied der …“ oder „Ambulante Operationen führen wir im [Krankenhaus] durch.“Halte die Sätze aller Einträge etwa gleich lang, sonst wirkt die Reihe unruhig.
LinkOptional die Website der Gesellschaft oder des PartnersPatienten können nachlesen, was dahintersteht.
Logo (Pflicht)Das Logo in guter QualitätViele Verbände regeln, ob und wie Mitglieder ihr Logo verwenden dürfen. Frag im Zweifel nach.
SortierungEine Zahl, zum Beispiel 100, 90, 80Die höchste Zahl steht vorne.

Wo die Einträge erscheinen

Rechtlich wichtig: Angaben über Mitgliedschaften, Zertifikate und Auszeichnungen müssen stimmen und aktuell sein, sonst sind sie irreführend. Auszeichnungen und Rankings wirken schnell anpreisend oder vergleichend; beides verbietet das Berufsrecht. Siegel nur mit Vergabestelle und Jahr und nur, wenn sie mehr als gesetzliche Pflichten bestätigen. Keine Werbung für Hersteller oder Produkte. Mehr dazu: Was darf auf die Praxis-Website? Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz kurz erklärt und Typische Werbefallen auf Praxisseiten

Gut zu wissen

Halte die Einträge aktuell
Endet eine Mitgliedschaft oder Kooperation, schalte den Eintrag aus.

Patientenbewertungen sind keine Auszeichnung
Für sie gelten eigene Regeln: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen

Leere Abschnitte blenden sich aus
Auf der Seite „Unsere Partnerpraxen“ gibt es auch einen Abschnitt für Auszeichnungen. Ohne veröffentlichte Auszeichnungen bleibt er unsichtbar: Leere Sektionen blenden sich selbst aus

Passt dazu

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