Kurz gesagt: Für deine Praxis reicht ein einfacher Plan: wenige Kanäle, feste Zuständigkeiten, ein paar wiederkehrende Themen übers Jahr. Die Technik richtest du einmal ein, danach kommen die Beiträge aus deiner Website. Diese Liste hilft dir beim Start, bei der Themenwahl und vor jedem Beitrag.
Die 4 Bereiche auf einen Blick
Vor dem Start
Themen für das Praxisjahr
Vor jedem Beitrag
Nach dem Beitrag
1. Vor dem Start
- Kanäle festgelegt: Lieber ein Kanal, den ihr wirklich pflegt, als drei, auf denen nichts passiert.
- Zuständigkeiten geklärt: Wer legt Beiträge an, wer gibt medizinische Inhalte frei, wer beantwortet Kommentare und Nachrichten?
- Konten der Praxis verbunden: Social Media verknüpfen
- Je Inhaltstyp und Kanal ein Plan angelegt, zum Beispiel „Ratgeber auf Facebook“ und „Aktuelles auf Instagram“: Social-Media-Automation
- Einwilligungen eingeholt: Jede Person aus dem Team, die auf Fotos zu sehen ist, hat schriftlich zugestimmt, auch für soziale Netzwerke.
- Vorschau eingestellt: Einträge haben ein Vorschaubild und eine Beschreibung: Vorschau beim Teilen (Open Graph)
- Bilder für Instagram im Hochformat vorbereitet: Instagram-Bilder schöner anzeigen
- Profile im Footer deiner Website verlinkt: Social-Media-Symbole im Footer
2. Themen für das Praxisjahr
| Thema | Beispiel | Wo du es anlegst |
|---|---|---|
| Praxisalltag | Das neue Wartezimmer, wie ein erster Termin abläuft, was am Empfang passiert. Ohne erkennbare Patienten. | Aktuelles: Praxis-Neuigkeiten veröffentlichen |
| Urlaub und Vertretung | Zeitraum, Vertretungspraxis mit Adresse und Telefon, 116117 außerhalb der Sprechzeiten | Aktuelles, dazu der Hinweis auf der Website: Praxisurlaub und Vertretung ankündigen |
| Impfsaison | Ab wann ihr impft, wie man einen Termin bekommt, Link auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission | Termine / Events oder Aktuelles: Kurzfristige Hinweise: Impfsaison, Sondersprechzeiten, Schließtage |
| Team | Eine neue Ärztin stellt sich vor, eine Auszubildende hat ihre Prüfung bestanden. Nur mit Einwilligung. | Aktuelles |
| Gesundheitsratgeber | Ein neuer Ratgeber, zum Beispiel zur Vorbereitung auf eine Untersuchung | Anlässe / Ratgeber Gesundheit: Gesundheitsratgeber anlegen |
| Stellenangebote | Eine neue Stelle für Medizinische Fachangestellte | Karriere: Stellenanzeige veröffentlichen |
| Organisation | Neue Sprechzeiten, Online-Termin jetzt möglich, so funktioniert das E-Rezept | Aktuelles |
Übers Jahr verteilt:
- Jahresanfang: Sprechzeiten im neuen Jahr, Brückentage
- Vor den Ferien: Urlaub und Vertretung ankündigen
- Herbst: Impfsaison
- Jahresende: Schließtage zwischen den Feiertagen
- Laufend: neue Ratgeber, neue Teammitglieder, neue Stellen
3. Vor jedem Beitrag
- Keine Heilversprechen, keine Superlative, kein „kostenlos“, keine Rabatte, Gutscheine oder Gewinnspiele.
- Keine Vorher-Nachher-Bilder bei Schönheitseingriffen, auch nicht bei Unterspritzungen.
- Keine Fotos, Fälle oder Geschichten von Patientinnen und Patienten ohne ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung für genau diesen Kanal.
- Auf Fotos aus der Praxis sind keine Patienten, Bildschirme, Akten oder Namen zu erkennen.
- Keine Präparate- oder Herstellernamen, zum Beispiel „Botulinumtoxin“ statt eines Markennamens.
- Zahlen nur mit Quelle.
- Medizinische Aussagen sind von der Praxis freigegeben.
- Bei Gesundheitsthemen steht, wohin man sich bei akuten Beschwerden wendet: Praxis, 116117, bei Lebensgefahr 112.
4. Nach dem Beitrag
- Kommentare und Nachrichten gelesen und beantwortet: ohne persönliche medizinische Beratung und ohne zu bestätigen, dass jemand bei dir in Behandlung ist.
- Wer Gesundheitsfragen per Nachricht schickt, bekommt den Hinweis auf Telefon oder Termin.
- Abgelaufene Hinweise (Urlaub, Impfaktion) auf der Website offline genommen.
Rechtlich wichtig: Beiträge deiner Praxis in sozialen Netzwerken sind Werbung und fallen unter Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz. Die Bundesärztekammer hat dazu eine Handreichung für Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien veröffentlicht. Mehr dazu: Was darf auf die Praxis-Website? Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz kurz erklärt und Typische Werbefallen auf Praxisseiten