Kurz gesagt: Ein guter Gesundheitsratgeber beantwortet eine echte Patientenfrage verständlich, sagt ehrlich, wann ärztlicher Rat nötig ist, und belegt jede Zahl mit einer verlinkten Quelle. Die medizinischen Aussagen gibt deine Praxis frei, bevor der Ratgeber online geht. Die Reihenfolge der Abschnitte steht in Der Gesundheitsratgeber: Übersicht und Ratgeberseite.
Auf einen Blick
Echte Patientenfrage
Beantworten, was Menschen suchen, verständlich und mit dem Hinweis, wann ärztlicher Rat nötig ist.
Jede Zahl mit Quelle
Eine verlinkte Quelle direkt darunter, dazu Stand und Quellenliste am Ende.
Erst die Freigabe
Deine Praxis prüft die medizinischen Aussagen, bevor der Ratgeber online geht.
Schreib, was Patienten fragen
Nicht schreiben, was du sagen willst, sondern beantworten, was Menschen suchen. Gute Themen kommen aus deinem Praxisalltag:
- Fragen, die am Telefon und in der Sprechstunde immer wieder kommen
- Vorsorge und was die Kasse bezahlt
- Vorbereitung auf Untersuchungen
- Organisatorisches, zum Beispiel E-Rezept und Folgerezept
Beispiele für Überschriften: „Muttermal verändert: Was jetzt?“, „Darmspiegelung: So bereiten Sie sich vor“, „Fieber beim Kind: Wann sollten Sie in die Praxis kommen?“.
Nur nach Rechtsprüfung: Themen rund um Krebs, Sucht, meldepflichtige Infektionen und Komplikationen in Schwangerschaft und Geburt. Darüber darfst du informieren, aber nicht werben (§ 12 Heilmittelwerbegesetz). Ebenso heikel: umstrittene Verfahren und Ergebnisse von Schönheitsbehandlungen.
Die Abschnitte, auf die es ankommt
- Kurz beantwortet: drei bis vier Fragen mit je ein bis zwei Sätzen, die schon allein helfen. Wer nur diesen Block liest, weiß das Wichtigste.
- Vertiefung: drei bis fünf Abschnitte, jeder mit einer konkreten Frage als Zwischenüberschrift, zum Beispiel „Was zahlt die Kasse?“ oder „Wie läuft die Untersuchung ab?“. Fokus statt Vollständigkeit: Ein Ratgeber ist kein Lexikonartikel.
- Wann Sie ärztlich abklären lassen sollten: Pflicht bei Beschwerdethemen. Warnzeichen sachlich nennen, dazu der Notfallweg deiner Fachrichtung (112, 116117, zahnärztlicher Notdienst, Krisennummern). Keine Checkliste, mit der sich jemand selbst eine Diagnose stellt.
- So unterstützt Sie die Praxis: nur Behandlungen, die deine Praxis wirklich anbietet, mit Link auf die Behandlungsseite. Am Ende genau ein Button zum passenden Terminweg.
- Quellen und Stand am Ende (siehe unten).
Richtwert für die Länge: höchstens 850 bis 900 Wörter. Kurze Absätze, damit der Text auf dem Handy lesbar bleibt.
Zahlen und Quellen
Die Faustregel: Jede Zahl, die nicht von deiner Praxis stammt, steht nur mit einer verlinkten Quelle direkt darunter.
Die Quellenzeile nennt Herausgeber, Titel, den Link auf genau die Seite mit der Zahl und das Datum. So kann sie aussehen:
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), „Früherkennungsuntersuchungen“, g-ba.de, abgerufen am [Datum]
Zusätzlich steht am Ende des Ratgebers eine kurze Quellenliste. Sie ersetzt die Quellenzeile unter dem Abschnitt nicht.
Gute Quellen geben den medizinischen Konsens wieder:
- Leitlinien der Fachgesellschaften (AWMF)
- gesundheitsinformation.de (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG)
- gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit)
- Robert Koch-Institut und Ständige Impfkommission (STIKO)
- Gemeinsamer Bundesausschuss für Kassenleistungen
Keine Quellen sind Einzelstudien, Foren, Herstellerseiten und Pressemeldungen. Und nie eine Zahl „aus dem Gedächtnis“ oder aus einem KI-Tool ohne Prüfung.
Angaben deiner Praxis wie Nüchternzeiten, Ablauf oder Dauer kommen nur von deiner Praxis. Fehlt eine Angabe, formuliere allgemein: „Ihre Praxis sagt Ihnen, ab wann Sie nüchtern bleiben sollen.“
Stand und Prüfvermerk
- „Medizinisch geprüft von [Name, Fachbezeichnung], Stand [Monat Jahr]“ steht erst unter dem Text, wenn die Ärztin oder der Arzt ihn wirklich geprüft und freigegeben hat. Vorher kein Prüfvermerk und kein Name als Autorin oder Autor. Ein Vermerk ohne echte Prüfung täuscht Leserinnen, Leser und Google.
- Das Datum änderst du nur, wenn sich der Inhalt wirklich geändert hat, nicht für einen Tippfehler.
- Regeln ändern sich: Vorsorge-Intervalle, Impfempfehlungen oder der Notdienst werden neu geregelt. Prüfe deine Ratgeber deshalb regelmäßig: Checkliste: Was im Praxisjahr regelmäßig zu prüfen ist
So klingt ein guter Ratgeber
| Statt | Besser |
|---|---|
| „Diese 5 Fehler machen fast alle“ | Die Frage als Überschrift: „Wann sollten Sie mit Fieber in die Praxis kommen?“ |
| „Wer zu lange wartet, riskiert …“ | „Bei diesen Anzeichen lassen Sie es bitte zeitnah ärztlich abklären: …“ |
| „Studien belegen …“ ohne Link | Die Aussage mit Quellenzeile direkt darunter |
| „Unsere Therapie hilft sicher“ | Ablauf und Ziel der Behandlung sachlich beschreiben |
| „Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen“ | „Termin vereinbaren“ |
| Mehrere Buttons im Text | Ein Button am Ende |
Fachbegriffe erklärst du beim ersten Mal, das Alltagswort zuerst: „Darmspiegelung (Koloskopie)“. Mehr zur Sprache: Texte für Patienten: verständlich, ruhig, ohne Floskeln
Die Freigabe
- Gib den fertigen Text deiner Ärztin oder deinem Arzt zur Prüfung, mit allen medizinischen Aussagen und Zahlen.
- Setze Änderungen und Streichungen vollständig um.
- Erst dann veröffentlichen und den Prüfvermerk eintragen.
Bei sensiblen Themen wie psychischen Krisen oder Erkrankungen bei Kindern achtet die Praxis besonders auf Wortwahl und Notfallweg. Ein Ratgeber ersetzt nie das Gespräch in der Praxis. Das darf auch so im Text stehen.
Rechtlich wichtig: Gesundheitsratgeber sind Werbung deiner Praxis und fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Keine Heil- oder Erfolgsversprechen, keine Angstmacherei, keine Anleitungen zur Selbstdiagnose. Der Ratgeber darf nicht wie ein neutraler Fremdbericht wirken, er ist erkennbar ein Angebot deiner Praxis. Mehr dazu: Was darf auf die Praxis-Website? Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz kurz erklärt und Typische Werbefallen auf Praxisseiten