Kurz gesagt: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und andere Selbstzahlerleistungen darfst du auf deiner Website zeigen, aber sachlich: was die Leistung ist, für wen sie infrage kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung sie nicht bezahlt und wie abgerechnet wird. Keine Angst, kein Druck, keine Rabatte, kein „kostenlos“.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
So ja: sachlich informieren
- Was die Leistung ist
- Für wen sie infrage kommt
- Dass die gesetzliche Krankenversicherung sie nicht bezahlt
- Wie abgerechnet wird
So nicht
- Angst
- Druck
- Rabatte
- „kostenlos“
Was IGeL sind
IGeL sind Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt und die gesetzlich Versicherte selbst bezahlen. Sie sind immer freiwillig. Für Patientinnen und Patienten ist das Kürzel oft unverständlich. Schreib deshalb beim ersten Mal aus: „Selbstzahlerleistung (Individuelle Gesundheitsleistung, IGeL)“.
Bevor deine Praxis eine IGeL erbringt, informiert sie über die Kosten in Textform und schließt mit der Patientin oder dem Patienten eine schriftliche Vereinbarung. Eine IGeL darf nicht zur Bedingung für eine Kassenleistung gemacht werden, und Patienten dürfen sich in Ruhe entscheiden.
Quellen: Verbraucherzentrale, IGeL: Ihre Rechte als Patientin oder Patient · § 630c BGB (Informationspflicht zu Kosten)
Den Nutzen vieler IGeL bewertet der Medizinische Dienst Bund im IGeL-Monitor, manche davon negativ. Viele Patientinnen und Patienten lesen dort nach, bevor sie sich entscheiden. Ein nüchterner Text auf deiner Website passt dazu besser als ein werblicher.
Was auf die Seite einer Selbstzahlerleistung gehört
- Was ist das? In Alltagssprache, den Fachbegriff in Klammern.
- Für wen kommt es infrage? Konkret, nicht „für jeden“.
- Ein klarer Satz zu den Kosten: keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, freiwillig.
- Wie abgerechnet wird: nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ), mit Kostenvoranschlag bzw. schriftlicher Vereinbarung vorab.
- Der nächste Schritt: ein Beratungstermin, keine Buchung „auf Verdacht“.
- Grenzen und Alternativen, wo es sie gibt, zum Beispiel eine Kassenleistung für denselben Anlass.
So kann das auf deiner Website klingen (Beispiel, vor der Veröffentlichung von deiner Praxis freigeben lassen)
„Diese Untersuchung ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nicht. Ob sie für Sie infrage kommt, besprechen wir vorher mit Ihnen. Vor der Untersuchung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit den voraussichtlichen Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.“
So schreibst du sachlich
| Statt | Besser | Warum |
|---|---|---|
| „Ohne diese Untersuchung riskieren Sie …“ | „Ob die Untersuchung für Sie sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen.“ | Angst als Werbemittel ist nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig. |
| „Kostenlose Erstberatung“ | „Im Beratungsgespräch erklären wir Ihnen Ablauf und Kosten.“ | „Kostenlos“ für etwas, das sonst bezahlt wird, gilt als unzulässige Zuwendung. |
| „Vorsorge-Paket zum Aktionspreis“, „20 % Rabatt“, Gutscheine | „Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ. Vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.“ | Rabatte, Pauschalpreise und Aktionen sind berufsrechtlich unzulässig. |
| „Von Ärzten empfohlen“, „Das sollte jeder machen“ | weglassen | Werbung mit Empfehlungen von Fachleuten ist unzulässig, Druck wirkt unseriös. |
| „Besser als die Kassenleistung“ | die Leistung für sich beschreiben | Keine Vergleiche, die Kassenleistung nicht abwerten. |
| Präparate- oder Gerätenamen, zum Beispiel „Botox“ | Gattungsbegriff, zum Beispiel „Behandlung mit Botulinumtoxin“ | Marken- und Herstellernamen sind Fremdwerbung. |
Preise: Nenne Preise nur, wenn deine Praxis sie freigegeben hat, sachlich und auf Grundlage der GOÄ bzw. GOZ. Nie als Pauschal-, Aktions- oder Rabattpreis.
Wo das im System steht
- Die Leistung selbst legst du als Behandlung an und gibst ihr die Kategorie „Privatversicherte & Selbstzahler“, bei IGeL zusätzlich „IGeL Leistung“: Kassenleistung, privat oder Selbstzahler kennzeichnen
- Für den Beratungstermin passt du im Eintrag der Behandlung den Reiter CTA an, zum Beispiel „Beratungstermin vereinbaren“: Behandlung anlegen oder bearbeiten
- Wie die Seiten für individuelle Leistungen und IGeL aufgebaut sind: Privatleistungen und IGeL: so sind die Seiten aufgebaut
Gut zu wissen
- Privatversicherte: Versprich keine schnelleren Termine. Das wirkt wie eine Bevorzugung und wertet gesetzlich Versicherte ab.
- Schönheitsbehandlungen ohne medizinischen Grund: keine Vorher-Nachher-Bilder, auch nicht in Galerien oder eingebetteten Social-Media-Beiträgen, und keine Ansprache von Kindern und Jugendlichen.
- Patientenstimmen auf Selbstzahlerseiten loben keinen Behandlungserfolg: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen
- Zahnarztpraxen erklären Eigenanteile und Zuschüsse statt Pauschalpreise. Gut kommt an: Risiken, Alternativen und der Hinweis auf den Kostenvoranschlag.
- Freigabe: Alle Aussagen zu Nutzen, Ablauf und Kosten gibt deine Praxis frei, bevor sie online gehen.