Zum Inhalt springen

Recht & Barrierefreiheit

Patientenstimmen und Bewertungen: rechtliche Hinweise

Erklärung

Kurz gesagt: Patientenstimmen und Bewertungen darfst du zeigen, wenn sie nicht irreführen.

Kurz gesagt: Patientenstimmen und Bewertungen darfst du zeigen, wenn sie nicht irreführen. Das Heilmittelwerbegesetz verlangt echte, freigegebene Stimmen ohne Diagnose und ohne Heilerfolg. Das Wettbewerbsrecht verlangt, dass du sagst, ob und wie die Echtheit von Bewertungen geprüft wird. Wie du Stimmen im System einträgst, steht hier: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

So ja

  • Echte Stimmen im freigegebenen Wortlaut
  • Mit schriftlicher Freigabe der Person
  • Als Einzelerfahrung erkennbar
  • Mit Hinweis, ob und wie die Echtheit geprüft wird

So nicht

  • Diagnose, Heilungs- oder Erfolgsaussage
  • Superlative wie „Die beste Praxis der Stadt!“
  • Stockfotos neben einem Zitat
  • Nur die besten Stimmen auswählen
  • Gefälschte, gekaufte oder bestellte Bewertungen

Was das Heilmittelwerbegesetz verlangt

Äußerungen Dritter dürfen in der Werbung für Behandlungen nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend eingesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG). Für deine Website heißt das:

  • Echt und wörtlich: nur Stimmen, die es wirklich gibt, im Wortlaut, den die Person freigegeben hat.
  • Mit schriftlicher Freigabe der Person.
  • Als Einzelerfahrung erkennbar, zum Beispiel „Erfahrung einer Patientin, 2026“.
  • Ohne Diagnose und ohne Heilungs- oder Erfolgsaussage.
  • Kein fremdes Foto: keine Stockfotos neben einem Zitat.
  • Nicht nur die besten: Wer ausschließlich Lob auswählt, kann ein irreführendes Bild erzeugen.

Die Beispiele stehen in Sie-Form, so wie sie auf deiner Website stehen würden:

So nichtWarumBesser so
„Nach drei Sitzungen waren meine Rückenschmerzen für immer weg!“Heilerfolg„Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt, und mir wurde alles verständlich erklärt.“
„Frau Dr. Beispiel hat meine Migräne geheilt.“Diagnose und Heilerfolg„Die Termine wurden pünktlich eingehalten, und ich konnte alle Fragen stellen.“
„Die beste Praxis der Stadt!“Auf deiner Website wird die Stimme zu deiner Werbung, und Superlative gelten dort als anpreisend.Diese Stimme nicht auswählen.

Was das Wettbewerbsrecht verlangt

  • Echtheitshinweis (§ 5b Abs. 3 UWG): Wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Patientinnen und Patienten stammen. Prüfst du das nicht, sagst du genau das.
  • Ein Link allein reicht nicht: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (02.06.2026) genügt „Google-Rezensionen“ mit Link ohne Hinweis zur Echtheit nicht.
  • Immer verboten: gefälschte, gekaufte oder bestellte Bewertungen und die Behauptung „echte Patienten“, ohne das zu prüfen.

Wo der Hinweis hingehört: Unter deinen Patientenstimmen steht ein Hinweistext, den du in den Websitedaten pflegst: Webseiten (CMS) → Seiten → Websitedaten bearbeiten → Reiter Rechtliches → Kundenstimmen Hinweistext. Für Bewertungen von Google oder Arztportalen gehört der Hinweis direkt neben den Link. Beispieltexte für beides findest du hier: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen

Bewertungen von Google und Arztportalen

  • Standard ist ein Link, zum Beispiel „Unsere Bewertungen bei Google“, mit Echtheitshinweis. Er lädt nichts nach und braucht keine Einwilligung.
  • Durchschnitt als Text ist die datenschutzfreundlichste Variante: mit Quelle, Stand-Datum und Echtheitshinweis.
  • Ein Widget, das Bewertungen live anzeigt, nur nach Rücksprache mit uns: Es braucht eine Einwilligung im Cookie-Banner, muss ungefiltert anzeigen und den Echtheitshinweis direkt daneben haben.
  • Bewertungszeile in der Kopfzeile: Zeigt deine Website eine Zeile wie „5,0 Sterne, 20 Bewertungen“, dann nur mit belegten, aktuellen Werten und Echtheitshinweis. Sonst bleibt sie leer. Sprich uns an, wenn du sie ändern möchtest.
  • Keine Bewertungssterne für die eigene Praxis in den strukturierten Daten für Google: Strukturierte Daten für Praxen

Datenschutz und Schweigepflicht

  • Schon die Angabe, dass jemand bei dir in Behandlung ist, ist ein Gesundheitsdatum. Deshalb brauchst du die schriftliche Einwilligung, und Namen gibst du sparsam an, zum Beispiel Vorname und Initial.
  • Fotos von Patienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung und Entbindung von der Schweigepflicht; bei Minderjährigen von den Sorgeberechtigten.
  • Zieht jemand die Einwilligung zurück, nimmst du die Stimme sofort offline.

Gut zu wissen

Form des Echtheitshinweises
Wie genau er formuliert sein muss, ist nicht abschließend geklärt. Im Zweifel stimm ihn mit deiner Rechtsberatung ab.

Stimmen aus deinem Team
Steht unter den Mitarbeiterstimmen auf der Karriereseite ein Hinweis zu Patientenstimmen, passt er dort nicht. Sprich uns an.

Beispielstimmen der Vorlage
Nimmst du vor dem Livegang offline.

Passt dazu

FAQ

Fragen zum Thema

  • Gibt es ein Bewertungs-Plugin?

    Das hängt von dir ab. Nutzt du ein Plugin für Bewertungen, brauchst du die passenden Datenschutzhinweise des Herstellers in deiner Datenschutzerklärung: Anbietername, Zweck und gegebenenfalls Speicherort.

  • Ist die Seite SSL- bzw. TLS-verschlüsselt?

    Ja. Alle unsere Seiten laufen über eine sichere Verbindung, zu erkennen am https:// in der Adresszeile.

  • Nutzt meine Seite Usercentrics?

    Nein. In der Standard-Website ist kein Consent-Tool wie Usercentrics eingebaut. Du kannst eines nachrüsten, es ist aber nicht automatisch dabei.

  • Und was ist mit der Datenschutzerklärung selbst?

    Du kannst unsere Muster-Datenschutzerklärung verwenden, wir übernehmen aber keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze den Generator von eRecht24.

    → Datenschutzerklärung mit eRecht24 erstellen

  • Welche Cookies werden verwendet?

    Das hängt davon ab, welche Tools du auf deiner Seite nutzt. Für die wichtigsten Tools (zum Beispiel Google Analytics) sind in der Standard-Website schon Datenschutztexte vorbereitet. Bindest du weitere Tools ein, ergänzt du deren Hinweise; die meisten Anbieter liefern fertige Texte mit.

    → Cookie-Texte anpassen

  • Werden Analyse-Tools oder Plugins von Drittanbietern verwendet?

    Nur, wenn du das willst. Google Analytics ist in der Datenschutzerklärung erwähnt, aber nicht aktiv. Setzt du andere Tools ein, etwa das Facebook-Pixel oder Hotjar, fügst du den passenden Datenschutztext des Tools ein.

  • Wird auf der Seite Künstliche Intelligenz eingesetzt?

    Ja, aber nur für dich als Betreiber: Ynfinite nutzt KI zum Beispiel beim Schreiben von Texten oder bei der Bildauswahl. Deine Besucher sehen davon nichts, und ihre Daten werden nicht mit KI ausgewertet.

Support

Nicht gefunden, was du suchst?

Schreib uns kurz, worum es geht – wir helfen dir weiter.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies und vergleichbare Techniken, um diese Website bereitzustellen und, mit deiner Einwilligung, Inhalte externer Dienste wie YouTube-Videos zu laden. Um fortzufahren, triff bitte eine Auswahl.

Weitere Informationen zu Datenschutz und Cookies findest du in unserer Datenschutzerklärung. Unter „Einstellungen“ kannst du einzelne Optionen gezielt ein- und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Website verwendet Cookies, um Sitzungsinformationen zu speichern. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen. Alle Bilder und Dateien liegen im Content-Management-System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält dabei deine IP-Adresse, nutzt sie aber nur für die Auslieferung der Dateien und speichert sie nicht langfristig.

  • Inhalte aus externen Quellen wie Google (zum Beispiel Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil und Karten), Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn du externe Dienste akzeptierst, werden diese Inhalte ohne weitere Nachfrage geladen; die Anbieter erhalten dabei deine IP-Adresse.