Kurz gesagt: Patientenstimmen und Bewertungen darfst du zeigen, wenn sie nicht irreführen. Das Heilmittelwerbegesetz verlangt echte, freigegebene Stimmen ohne Diagnose und ohne Heilerfolg. Das Wettbewerbsrecht verlangt, dass du sagst, ob und wie die Echtheit von Bewertungen geprüft wird. Wie du Stimmen im System einträgst, steht hier: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
So ja
- Echte Stimmen im freigegebenen Wortlaut
- Mit schriftlicher Freigabe der Person
- Als Einzelerfahrung erkennbar
- Mit Hinweis, ob und wie die Echtheit geprüft wird
So nicht
- Diagnose, Heilungs- oder Erfolgsaussage
- Superlative wie „Die beste Praxis der Stadt!“
- Stockfotos neben einem Zitat
- Nur die besten Stimmen auswählen
- Gefälschte, gekaufte oder bestellte Bewertungen
Was das Heilmittelwerbegesetz verlangt
Äußerungen Dritter dürfen in der Werbung für Behandlungen nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend eingesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG). Für deine Website heißt das:
- Echt und wörtlich: nur Stimmen, die es wirklich gibt, im Wortlaut, den die Person freigegeben hat.
- Mit schriftlicher Freigabe der Person.
- Als Einzelerfahrung erkennbar, zum Beispiel „Erfahrung einer Patientin, 2026“.
- Ohne Diagnose und ohne Heilungs- oder Erfolgsaussage.
- Kein fremdes Foto: keine Stockfotos neben einem Zitat.
- Nicht nur die besten: Wer ausschließlich Lob auswählt, kann ein irreführendes Bild erzeugen.
Die Beispiele stehen in Sie-Form, so wie sie auf deiner Website stehen würden:
| So nicht | Warum | Besser so |
|---|---|---|
| „Nach drei Sitzungen waren meine Rückenschmerzen für immer weg!“ | Heilerfolg | „Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt, und mir wurde alles verständlich erklärt.“ |
| „Frau Dr. Beispiel hat meine Migräne geheilt.“ | Diagnose und Heilerfolg | „Die Termine wurden pünktlich eingehalten, und ich konnte alle Fragen stellen.“ |
| „Die beste Praxis der Stadt!“ | Auf deiner Website wird die Stimme zu deiner Werbung, und Superlative gelten dort als anpreisend. | Diese Stimme nicht auswählen. |
Was das Wettbewerbsrecht verlangt
- Echtheitshinweis (§ 5b Abs. 3 UWG): Wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Patientinnen und Patienten stammen. Prüfst du das nicht, sagst du genau das.
- Ein Link allein reicht nicht: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (02.06.2026) genügt „Google-Rezensionen“ mit Link ohne Hinweis zur Echtheit nicht.
- Immer verboten: gefälschte, gekaufte oder bestellte Bewertungen und die Behauptung „echte Patienten“, ohne das zu prüfen.
Wo der Hinweis hingehört: Unter deinen Patientenstimmen steht ein Hinweistext, den du in den Websitedaten pflegst: Webseiten (CMS) → Seiten → Websitedaten bearbeiten → Reiter Rechtliches → Kundenstimmen Hinweistext. Für Bewertungen von Google oder Arztportalen gehört der Hinweis direkt neben den Link. Beispieltexte für beides findest du hier: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen
Bewertungen von Google und Arztportalen
- Standard ist ein Link, zum Beispiel „Unsere Bewertungen bei Google“, mit Echtheitshinweis. Er lädt nichts nach und braucht keine Einwilligung.
- Durchschnitt als Text ist die datenschutzfreundlichste Variante: mit Quelle, Stand-Datum und Echtheitshinweis.
- Ein Widget, das Bewertungen live anzeigt, nur nach Rücksprache mit uns: Es braucht eine Einwilligung im Cookie-Banner, muss ungefiltert anzeigen und den Echtheitshinweis direkt daneben haben.
- Bewertungszeile in der Kopfzeile: Zeigt deine Website eine Zeile wie „5,0 Sterne, 20 Bewertungen“, dann nur mit belegten, aktuellen Werten und Echtheitshinweis. Sonst bleibt sie leer. Sprich uns an, wenn du sie ändern möchtest.
- Keine Bewertungssterne für die eigene Praxis in den strukturierten Daten für Google: Strukturierte Daten für Praxen
Datenschutz und Schweigepflicht
- Schon die Angabe, dass jemand bei dir in Behandlung ist, ist ein Gesundheitsdatum. Deshalb brauchst du die schriftliche Einwilligung, und Namen gibst du sparsam an, zum Beispiel Vorname und Initial.
- Fotos von Patienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung und Entbindung von der Schweigepflicht; bei Minderjährigen von den Sorgeberechtigten.
- Zieht jemand die Einwilligung zurück, nimmst du die Stimme sofort offline.
Gut zu wissen
Form des Echtheitshinweises
Wie genau er formuliert sein muss, ist nicht abschließend geklärt. Im Zweifel stimm ihn mit deiner Rechtsberatung ab.
Stimmen aus deinem Team
Steht unter den Mitarbeiterstimmen auf der Karriereseite ein Hinweis zu Patientenstimmen, passt er dort nicht. Sprich uns an.
Beispielstimmen der Vorlage
Nimmst du vor dem Livegang offline.