Kurz gesagt: Jeder externe Dienst auf deiner Website gehört in deine Datenschutzerklärung, egal ob Terminbuchung, Karte, Video oder Bewertungen. Ob zusätzlich eine Einwilligung im Cookie-Banner nötig ist, hängt davon ab, wie er eingebunden ist: Ein einfacher Link lädt nichts nach, ein eingebettetes Widget oder Video lädt Daten vom Anbieter.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Standard für deine Website: der eigene Button bzw. Link
Er passt zu deinem Design, ist barrierefrei bedienbar, lädt nichts nach und braucht keine Einwilligung.
Fremder Code nur, wenn nötig
Fremden Code binden wir nur ein, wenn du eine Funktion brauchst, die ein Link nicht bietet, und nachdem wir geprüft haben, ob er beim Laden Daten an fremde Server schickt.
Die Faustregel: In die Datenschutzerklärung gehört jeder Dienst. Eine Einwilligung im Cookie-Banner braucht es in der Regel, sobald beim Aufruf der Seite etwas vom Anbieter lädt.
Link oder eingebettet: der entscheidende Unterschied
| Einbindung | Beispiel | Lädt beim Aufruf der Seite etwas vom Anbieter? | Einwilligung im Cookie-Banner? |
|---|---|---|---|
| Eigener Button bzw. Link im Design deiner Website | Link auf dein Doctolib-Profil, samedi-Link, 116117.de | nein | nein; den Dienst trotzdem in der Datenschutzerklärung nennen |
| Fertiger Button-Code des Anbieters | Website-Button von Doctolib | nein, solange kein Skript nachgeladen wird | nein; den Code vorher prüfen lassen |
| Skript oder Widget | Chat einer Online-Rezeption | ja | in der Regel ja |
| Eingebettetes Fenster (iFrame) | Buchungsfenster von samedi | ja | in der Regel ja; mit Platzhalter und Link als Alternative |
Die häufigsten Dienste
| Dienst | Empfehlung | Darauf achten |
|---|---|---|
| Online-Terminbuchung (zum Beispiel Doctolib, samedi) | Button bzw. Link mit Anbietername: „Online-Termin buchen (über Doctolib)“ | Telefon mit Telefonzeiten gleichwertig daneben. Der Anbieter arbeitet in deinem Auftrag; den Vertrag dazu schließt deine Praxis mit ihm. Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail nur mit Einwilligung. |
| Karten (zum Beispiel Google Maps) | Karte lädt erst nach Zustimmung | Adresse immer zusätzlich als Text. Alternative ohne Einwilligung: ein Kartenbild mit Link zum Routenplaner. |
| Videos (zum Beispiel YouTube) | Video lädt erst nach Zustimmung | Willst du Videos ohne YouTube zeigen, sprich uns an. |
| Bewertungen (zum Beispiel Google, jameda) | Link „Unsere Bewertungen bei Google“ statt Widget | Ein Widget nur nach Rücksprache, mit Einwilligung, ungefiltert und mit Echtheitshinweis daneben: Patientenstimmen und Bewertungen: rechtliche Hinweise |
| Online-Rezeption, Videosprechstunde, digitale Anamnese | Link auf das Angebot | Anbieter in der Datenschutzerklärung nennen. Ein Chat-Widget nur mit Einwilligung. |
| Externe Schriften | Werden Schriften von fremden Servern geladen, gilt dasselbe wie bei Karten. Frag uns, wie das bei deiner Website gelöst ist. | |
| 116117 und Notdienste | Text mit antippbarer Telefonnummer und Link zu 116117.de | Es gibt kein Widget, ein Link reicht. |
Neben dem Termin-Button kann ein kurzer Hinweis stehen, zum Beispiel so (Sie-Form, wie auf deiner Website):
„Sie werden zu Doctolib weitergeleitet; dort gelten die Datenschutzbestimmungen der Doctolib GmbH. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Lieber telefonisch? [Telefon] ([Telefonzeiten])“
Bevor du einen neuen Dienst einbindest
- Welcher Anbieter, welche Adressen (Praxisprofil, je Ärztin oder Arzt, je Terminart)?
- Reicht ein Link? Wenn nicht: Lädt der Code beim Aufruf der Seite etwas nach, und braucht er eine Einwilligung?
- Telefon als Alternative, Anbietername und Datenschutz-Hinweis stehen daneben; Selbstzahler-Termine sind gekennzeichnet.
- Der Button bzw. das Widget lässt sich gut bedienen: ausreichender Kontrast, per Tastatur erreichbar, auf dem Handy nutzbar.
- Der Dienst steht in deiner Datenschutzerklärung.
- Den Vertrag über Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter hat deine Praxis geschlossen.
- Barrierefreiheit: Eine eingebettete Buchung kann etwas daran ändern, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz deine Website betrifft: Barrierefreiheit: was gilt für Praxen?
Gut zu wissen
Fremden Code nicht selbst einfügen
Hat dir ein Anbieter einen Code-Schnipsel geschickt, sprich uns an. Wir prüfen, ob er nachlädt und eine Einwilligung braucht. Wie ein iFrame grundsätzlich eingebunden wird: Externe Inhalte per iFrame einbinden
Neuer Dienst, neue Texte
Mit jedem neuen Dienst müssen Datenschutzerklärung und Cookie-Banner dazu passen.
Gesundheitsdaten
Was Patienten über externe Dienste schicken dürfen (zum Beispiel per Messenger), steht hier: Gesundheitsdaten auf der Website: was gilt