Kurz gesagt: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, und schon ein Terminwunsch kann eines sein. Deshalb gilt auf deiner Website: nur abfragen, was du wirklich brauchst, keine medizinischen Angaben per Kontaktformular oder unverschlüsselter E-Mail, und Rezepte, Überweisungen oder Befunde nur über sichere Wege.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
So ja
- Nur abfragen, was du wirklich brauchst: Name, Kontaktweg, Anliegen als neutrale Auswahl.
- Rezepte, Überweisungen und Befunde nur über einen abgesicherten Weg: Online-Rezeption, Patientenportal, Terminbuchungs-Anbieter oder Telefon.
- Neben jeder E-Mail-Adresse der Hinweis, keine Gesundheitsdaten per E-Mail zu senden.
So nicht
- Freitext zu Beschwerden im Kontaktformular
- Medizinische Angaben per unverschlüsselter E-Mail
- Befunde oder Fotos über das normale Formular hochladen
- Gesundheitsdaten über WhatsApp
Die Faustregel: Je weniger du abfragst, desto weniger kann schiefgehen. Felder, die du für die Rückmeldung nicht brauchst, lässt du weg.
Was Gesundheitsdaten sind
Die DSGVO schützt Gesundheitsdaten besonders (Art. 9). Dazu gehören Beschwerden, Diagnosen, Befunde und Medikamente, aber auch schon die Information, dass jemand bei dir Patientin oder Patient ist oder einen Termin möchte. Auch Fotos von Patienten sind Gesundheitsdaten und fallen zusätzlich unter die Schweigepflicht.
Wo Gesundheitsdaten auf deiner Website anfallen können
| Stelle | Was gilt | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Kontaktformular | Nur Name, Kontaktweg und das Anliegen als neutrale Auswahl. Kein Freitext zu Beschwerden, kein Hochladen von Dokumenten. | Kontaktformular ohne Gesundheitsdaten |
| E-Mail-Adressen | E-Mails werden unverschlüsselt übertragen. Neben jeder veröffentlichten Adresse steht deshalb ein kurzer Hinweis, keine Gesundheitsdaten per E-Mail zu senden. Persönliche E-Mail-Adressen einzelner Ärztinnen oder Mitarbeitender zeigst du besser nicht. | Kontaktformular ohne Gesundheitsdaten |
| Rezept, Überweisung, Befunde | Solche Anfragen enthalten immer Gesundheitsdaten. Nur für bekannte Patienten und nur über einen abgesicherten Weg: Online-Rezeption oder Patientenportal deiner Praxissoftware, Anfrage über deinen Terminbuchungs-Anbieter oder Telefon. | Serviceportal: Rezept, Überweisung, Befunde |
| Hochladen von Befunden oder Fotos | Nie im normalen Formular. Nur über ein Portal mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, das du mit deiner Datenschutzberatung abstimmst. | Rezept- und Überweisungsanfragen online |
| Online-Terminbuchung | Der Anbieter arbeitet in deinem Auftrag; eine Einwilligung der Patienten braucht es dafür nicht. Den Anbieter nennst du in deiner Datenschutzerklärung. Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail nur mit Einwilligung, Besuchsgründe neutral formuliert. | Externe Dienste einbinden: Einwilligung und Datenschutz |
| WhatsApp und andere Messenger | Gesundheitsdaten gehören nicht über WhatsApp. Willst du einen Messenger für Terminanfragen nutzen, klär das vorher mit deiner Datenschutzberatung, nenn ihn in der Datenschutzerklärung und schreib dazu, dass er nur für Terminanfragen gedacht ist und nicht für Beschwerden oder Befunde. | Datenschutzerklärung erstellen |
| Fotos und Stimmen von Patienten | Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung (Zweck, Ort der Veröffentlichung, Dauer) und Entbindung von der Schweigepflicht; bei Minderjährigen von den Sorgeberechtigten. | Patientenstimmen und Bewertungen: rechtliche Hinweise |
| Anamnesebogen | Als Download zum Ausdrucken oder als Link zu einem Anbieter für digitale Anamnese, nicht als eigenes Formular auf der Website. Nenn bei digitalen Bögen auch die Papier-Alternative. | Seite „Ihr erster Besuch“ für neue Patienten |
Was technisch dahinter stehen muss
Diese Punkte musst du nicht selbst einrichten, aber du solltest wissen, dass es sie gibt. Frag uns, wie sie bei deiner Website gelöst sind:
- verschlüsselte Verbindung (https) auf der ganzen Website und für alle Formulare
- Formularinhalte werden nicht als unverschlüsselte E-Mail weitergeleitet
- ein Vertrag über Auftragsverarbeitung zwischen deiner Praxis und dem Website-Dienstleister
- Löschfristen für eingegangene Anfragen
Gut zu wissen
Psychotherapie
Kontaktformulare besonders sparsam halten. Schon die Anfrage verrät viel.
Datenschutz ist keine Werbebotschaft
Sätze wie „Bei uns sind Ihre Daten sicher“ oder „Datenschutz garantiert“ stellen eine gesetzliche Pflicht als Besonderheit dar und gelten als unzulässig: Typische Werbefallen auf Praxisseiten
Eigenes Online-Formular für Rezepte oder Überweisungen
Richten wir nur ein, wenn du und deine Datenschutzberatung zustimmen und die Verschlüsselung geklärt ist.