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Formulare & Leads

Rezept- und Überweisungsanfragen online

Erklärung

Kurz gesagt: Wer ein Rezept oder eine Überweisung anfragt, nennt immer Gesundheitsdaten: dass er bei dir in Behandlung ist, welches Medikament, welche Fachrichtung.

Kurz gesagt: Wer ein Rezept oder eine Überweisung anfragt, nennt immer Gesundheitsdaten: dass er bei dir in Behandlung ist, welches Medikament, welche Fachrichtung. Solche Anfragen laufen deshalb über einen geschützten Weg, den deine Praxis schon nutzt, zum Beispiel eine Online-Rezeption, das Patientenportal deiner Praxissoftware, die Anfragefunktion deines Terminanbieters oder das Telefon. Deine Website verlinkt diesen Weg. Ein eigenes Formular dafür richten wir nur nach Rücksprache ein, wenn deine Datenschutzberatung zustimmt.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

So geht es: über einen geschützten Weg

  • Online-Rezeption oder Patientenportal deiner Praxissoftware
  • Anfragefunktion deines Terminanbieters
  • Praxis-App
  • Telefon oder Rezepttelefon

Deine Website verlinkt den Weg, den deine Praxis schon nutzt.

Was nicht geht

  • Das allgemeine Kontaktformular mit einer Auswahl wie „Rezeptbestellung“ oder „Überweisung anfordern“. In der Vorlage ist diese Auswahl noch enthalten; sie wird vor dem Livegang entfernt: Kontaktformular ohne Gesundheitsdaten
  • Eine E-Mail-Adresse als Rezeptweg: E-Mails werden in der Regel unverschlüsselt übertragen.
  • Messenger wie WhatsApp für Rezepte, Überweisungen oder Befunde.
  • Hochgeladene Dokumente wie Medikamentenpläne, Befunde oder Fotos der Versichertenkarte über ein Website-Formular.

Welche Wege es gibt

WegSo funktioniert esDas tust du auf der Website
Online-Rezeption oder Patientenportal deiner PraxissoftwarePatienten stellen die Anfrage über einen geschützten Zugang des Anbieters.Link im Serviceportal, Anbieter in der Datenschutzerklärung nennen
Anfragefunktion deines TerminanbietersManche Terminanbieter nehmen auch Anfragen zu Folgerezepten, Überweisungen oder Befunden an, wenn deine Praxis das freischaltet.Link im Serviceportal, Anbieter nennen
Praxis-AppAnfrage über die App, die deine Praxis nutztLink zur App, Anbieter nennen
Telefon oder RezepttelefonAnfrage zu festen Zeiten am Telefon oder auf einem AnrufbeantworterNummer als antippbarer Link mit Zeiten

Wie du diese Wege im Serviceportal verlinkst: Serviceportal: Rezept, Überweisung, Befunde

Wenn deine Praxis ein eigenes Online-Formular möchte

Das ist möglich, aber nur, wenn alle Punkte geklärt sind. Sprich uns an, bevor du ein Formular dafür anlegst oder umbaust.

  • Deine Datenschutzberatung hat zugestimmt und die Rechtsgrundlage geklärt, gegebenenfalls mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Übertragung und Weiterleitung sind verschlüsselt. Die Angaben gehen nicht als normale E-Mail an die Praxis.
  • Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns deckt das Formular ab.
  • Es ist festgelegt, wie lange die Anfragen gespeichert und wann sie gelöscht werden.
  • Das Formular ist nur für Patientinnen und Patienten gedacht, die bei euch in Behandlung sind, und sagt das deutlich.
  • Es fragt nur ab, was deine Praxis wirklich braucht. Die Felder legt deine Praxis fest.
  • Über dem Formular stehen der Akut-Hinweis und der Hinweis, wie lange die Bearbeitung dauert, wenn deine Praxis das zusagt.
  • Der Einwilligungs- bzw. Datenschutztext darunter kommt von deiner Datenschutzberatung: Einwilligungstexte unter Formularen

Texte für deine Website

Die Beispiele stehen so, wie sie auf deiner Website erscheinen, also in Sie-Form. Die Angaben in eckigen Klammern stimmst du mit deiner Praxis ab.

Rezept und Überweisung

„Wenn Sie bei uns in Behandlung sind, können Sie Folgerezepte und Überweisungen über [Weg, z. B. unsere Online-Rezeption] anfragen. Bitte rechnen Sie mit [Bearbeitungszeit laut Praxis]. Bei akuten Beschwerden rufen Sie uns bitte an; im Notfall wählen Sie 112.“

E-Rezept

„Ihr E-Rezept können Sie in der Apotheke mit Ihrer Gesundheitskarte, über die E-Rezept-App oder mit einem Ausdruck einlösen.“

Kein Rezept per E-Mail

„Bitte senden Sie Rezept- und Überweisungswünsche nicht per E-Mail. E-Mails an uns werden unverschlüsselt übertragen.“

Rechtlich wichtig:

Gut zu wissen

Auch für Krankmeldungen und Befunde
Es gelten dieselben Regeln, derselbe geschützte Weg.

Nur bekannte Patienten
Rezepte ohne Besuch sind in der Regel nur für Patientinnen und Patienten möglich, die bei euch in Behandlung sind. Sag das auf der Seite, dann kommen weniger Anfragen, die ihr ablehnen müsst.

Online-Rezeption, Videosprechstunde und Praxis-App verlinken
Videosprechstunde, Online-Rezeption und Praxis-App verlinken

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