Kurz gesagt: Auf deiner Website steht jede Bezeichnung genau so, wie die Person sie führen darf: Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen in der Form der Weiterbildungsordnung, Doktor- und Professorentitel nur mit Berechtigung, Tätigkeitsschwerpunkte ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Was wie ein Facharzttitel klingt, aber keiner ist, gehört nicht auf die Seite.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind deine Kammer, deine Datenschutzberatung und deine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Was du angeben darfst
- Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung: Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen, so wie sie auf der Urkunde stehen, zum Beispiel „Fachärztin für Dermatologie und Venerologie“ oder „Zusatzbezeichnung Allergologie“.
- Andere öffentlich-rechtlich erworbene Qualifikationen, also solche, die eine Kammer oder Behörde verliehen hat.
- Tätigkeitsschwerpunkte, wenn sie ausdrücklich so heißen: „Tätigkeitsschwerpunkt Lasertherapie“.
- Organisatorische Hinweise wie Kassenzulassung, Belegarzttätigkeit, Spezialsprechstunden oder Hausbesuche.
Was nicht auf die Seite gehört
- Verwechselbare Bezeichnungen: Begriffe, die wie ein Facharzttitel klingen, ohne einer zu sein, zum Beispiel „Facharzt für Ästhetik“, „Laser-Spezialarzt“ oder „Männerarzt“ ohne entsprechende Weiterbildung.
- „Spezialist“ und „Experte“ ohne belegbare Spezialisierung. Sicherer ist „Tätigkeitsschwerpunkt …“. Ob „Spezialist“ im Einzelfall geht, klärst du mit deiner Kammer.
- Titel ohne Berechtigung: „Dr.“ und „Prof.“ nur, wenn die Person sie führen darf. Ausländische Titel stehen mit ihrer Herkunft da, so wie sie geführt werden dürfen.
- Zertifikate wie Titel: Ein Kurs- oder Verbandszertifikat ist keine Weiterbildungsbezeichnung. Nenn es im Profiltext als Fortbildung mit Anbieter, nicht neben dem Namen.
Was du angeben darfst, gilt nur für Tätigkeiten, die die Person nicht nur gelegentlich ausübt. Die Kammer kann Nachweise verlangen.
Grundlage: § 27 Abs. 4 bis 6 der Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (Bundesärztekammer, MBO-Ä in der Fassung vom 13.05.2026). Verbindlich ist die Berufsordnung deiner Landeskammer.
Beispiele
Die Beispiele sind so formuliert, wie sie auf deiner Website stehen könnten.
| So nicht | Besser so | Warum |
|---|---|---|
| „Dr. Anna Beispiel, Hautspezialistin“ | „Dr. med. Anna Beispiel, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie“ | Die Fachbezeichnung ist eindeutig und sagt Patienten mehr. |
| „Ihr Experte für Knie“ | „Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Tätigkeitsschwerpunkt Kniegelenkchirurgie“ | Der Schwerpunkt ist als solcher gekennzeichnet und kein Titel. |
| „Facharzt für Innere Medizin“ bei einem angestellten Arzt | „Facharzt für Innere Medizin (angestellter Arzt)“ | Patienten sollen erkennen, wer in der Praxis angestellt ist. |
| „Zahnarzt für Implantologie“ | „Zahnarzt, Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ | „Zahnarzt für …“ klingt nach einem Fachzahnarzt-Gebiet. |
| „Psychotherapeutin“ bei einer Person in Ausbildung | „Psychotherapeutin in Ausbildung (Verhaltenstherapie), unter Supervision“ | „Psychotherapeutin“ ist eine geschützte Bezeichnung. |
| „Schmerztherapeutin“ neben dem Namen einer Heilpraktikerin | „Heilpraktikerin“, im Profiltext: „Fortbildung Schmerztherapie bei [Anbieter]“ | Verwechslungsgefahr mit der ärztlichen Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“. |
Tätigkeitsschwerpunkte: Was deine Kammer vorgibt
Die Musterberufsordnung erlaubt Tätigkeitsschwerpunkte, legt aber keine Anzahl und keine Mindestdauer fest. Manche Landeskammern tun das. Die Ärztekammer Nordrhein erlaubt zum Beispiel höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte, die seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang ausgeübt werden.
Quelle: Ärztekammer Nordrhein, Merkblatt „Praxisschilder und Anzeigen ärztlicher Praxen“, Stand 08.05.2026
Frag bei deiner Kammer nach, was für dich gilt.
Gemeinschaftspraxis, MVZ und angestellte Ärztinnen und Ärzte
- Was auf dein Praxisschild gehört, gehört auch auf die Website: Name, Arztbezeichnung, Sprechzeiten und gegebenenfalls die Berufsausübungsgemeinschaft.
- In einer Berufsausübungsgemeinschaft stehen die Namen und Arztbezeichnungen aller Partnerinnen und Partner sowie die Rechtsform da, jeder Standort gesondert. Namen ausgeschiedener Partner werden nicht weitergeführt: Wenn jemand die Praxis verlässt
- Angestellte Ärztinnen und Ärzte kennzeichnest du als solche, zum Beispiel im Feld Position.
Zahnärzte, Psychotherapie, Heilpraktiker und Therapiepraxen
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Es gilt die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer. Besondere Kenntnisse dürfen nicht wie ein Fachzahnarzt-Gebiet klingen. „Kieferorthopädie“ ohne Fachzahnarzttitel nur mit klarstellendem Hinweis.
Psychotherapie
„Psychologische Psychotherapeutin“, „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ und „Psychotherapeutin“ sind geschützt und setzen die Approbation voraus. Das Verfahren darf dabeistehen, zum Beispiel „(Verhaltenstherapie)“. Zertifikate von Fachgesellschaften, etwa für EMDR, benennst du als Zertifikat, nicht wie eine Weiterbildungsbezeichnung der Kammer.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ bzw. „Heilpraktiker“, statt „Psychotherapeutin“ zum Beispiel „Heilpraktikerin für Psychotherapie“. Es darf nie der Eindruck einer Arztpraxis entstehen: Auf unserer Seite steht „Arzt“, wir sind aber keine Arztpraxis
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Die Berufsbezeichnung, so wie sie erworben wurde. Wer ohne Verordnung behandelt, zum Beispiel Osteopathie, nennt seine Heilpraktikererlaubnis, etwa „sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie“.
So trägst du es im System ein
- Feld „Titel und Abschlüsse“ im Team-Eintrag: die genauen Bezeichnungen. Damit sie auf der Website erscheinen, wähle im Feld Informationen-Anzeige auch „Titel und Abschlüsse“ aus. Schritt für Schritt: Ärztin, Arzt oder Teammitglied eintragen
- Feld „Position“: die Rolle in der Praxis, bei Angestellten mit dem Zusatz „angestellte Ärztin“ bzw. „angestellter Arzt“.
- Profiltext: Tätigkeitsschwerpunkte gekennzeichnet, Fortbildungen und Zertifikate mit Anbieter: Profilseite für Ärztinnen und Ärzte anlegen
- Überall gleich: Teamseite, Profilseite, Impressum, Google-Unternehmensprofil und Arztportale nutzen dieselbe Schreibweise: Google-Unternehmensprofil der Praxis pflegen und Arztportale: jameda, Doctolib-Profil & Co.
Gut zu wissen
Lass dir jede Bezeichnung bestätigen
am besten von der Person selbst mit Blick auf die Urkunde. Auch Texte, die wir für dich formulieren, gelten rechtlich als Werbung deiner Praxis. Deshalb geben wir dir Bezeichnungen immer zur Freigabe.
Bezeichnungen ändern sich
Kommt eine Zusatzbezeichnung dazu oder wird aus einer angestellten Ärztin eine Partnerin, passe den Team-Eintrag gleich mit an.
Mitgliedschaften in Fachgesellschaften
sind keine Bezeichnungen, aber ein gutes, sachliches Vertrauenssignal: Mitgliedschaften und Kooperationen zeigen (statt Auszeichnungen)