Kurz gesagt: Viele Patientinnen und Patienten stoßen zuerst auf ein Arztportal und erst danach auf deine Website: jameda, dein Profil bei Doctolib, die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung. Pflege dort dieselben Angaben wie auf deiner Website, schreib so sachlich wie dort, und verlinke von deiner Website auf deine Profile, statt Bewertungen einzubetten.
Welche Portale und Verzeichnisse es gibt
| Portal | Was es ist | Was du dort im Blick behältst |
|---|---|---|
| jameda | Arztsuche mit Bewertungen und Online-Termin. Gehört zur Docplanner-Gruppe, nicht zu Doctolib. | Profil, Fachgebiet, Zeiten, Antworten auf Bewertungen |
| Doctolib | Terminbuchung mit Praxisprofil. Möglich sind ein Profil für die Praxis und eigene Profile für einzelne Ärztinnen und Ärzte. | Profil, Terminarten, Kennzeichnung von Kassen-, Privat- und Selbstzahlerterminen |
| samedi, CLICKDOC, Doctena | Weitere Terminplattformen; samedi ist häufig bei MVZ und Kliniken im Einsatz. | Buchungslinks, zum Beispiel je Terminart oder je Ärztin |
| Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) | Offizielle Arztsuche für gesetzlich Versicherte, auch über 116117 erreichbar | Ob Adresse, Fachgebiet und Zeiten stimmen. Wie du Angaben änderst, erfährst du bei deiner KV. |
| Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit | Verzeichnis von Praxen und Ärzten | Ob die Angaben stimmen |
| Apple Business Connect, Bing Places | Einträge in Apple Karten und Bing | Name, Adresse, Telefon, Zeiten |
Dein Google-Unternehmensprofil ist das wichtigste Verzeichnis überhaupt. Es hat eine eigene Seite: Google-Unternehmensprofil der Praxis pflegen
Überall dieselben Angaben
Patienten vergleichen nicht, sie vertrauen dem, was sie zuerst sehen. Stehen im Portal andere Sprechzeiten als auf deiner Website, ruft im besten Fall jemand nach, im schlechtesten steht jemand vor verschlossener Tür. Auch Google und KI-Antworten ziehen ihre Angaben aus mehreren Quellen zusammen.
Diese Angaben sollten überall gleich lauten:
- Praxisname genau wie auf dem Praxisschild
- Adresse, Telefonnummer, E-Mail
- Sprechzeiten und Telefonzeiten
- Kassenart: alle Kassen und privat, nur privat, Selbstzahler
- Ob du neue Patientinnen und Patienten aufnimmst
- Barrierefreiheit: stufenloser Zugang, Aufzug, Parkplatz
- Online-Termin: ja oder nein, über welchen Anbieter
Tipp: Leg eine kurze Liste an mit jedem Portal, dem Link zu deinem Profil, wer in der Praxis den Zugang hat und wann zuletzt geprüft wurde. Ändern sich Zeiten oder Telefonnummer, gehst du die Liste einmal durch. Wie du die Zeiten auf deiner Website änderst: Öffnungs- und Sprechzeiten ändern (und überall gleich halten)
Profiltexte: dieselben Regeln wie auf deiner Website
Dein Profil in einem Portal ist Werbung deiner Praxis, genau wie deine Website. Deshalb gilt dort dasselbe:
So ja
- Sachlich beschreiben, was ihr anbietet, für wen und wie man einen Termin bekommt.
- Titel und Fachbezeichnungen exakt so, wie ihr sie führen dürft: Titel, Facharzt- und Zusatzbezeichnungen richtig angeben
- Echte Fotos von Praxis und Team.
- Privat- und Selbstzahlertermine eindeutig kennzeichnen.
So nicht
- Superlative und Heilversprechen
- „Kostenlos“
- Vergleiche mit anderen Praxen
- Stockfotos als „unser Team“ und KI-Porträts
Warum die Kennzeichnung der Termine? Verbraucherschützer kritisieren an Buchungsportalen, dass Selbstzahler- oder Privattermine angezeigt werden, obwohl jemand nach Kassenterminen sucht. Sorge in deinem Profil dafür, dass auf einen Blick klar ist, welcher Termin was ist.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Marktbeobachtung zur Online-Terminbuchung bei Doctolib und jameda, verbraucherzentrale.nrw, Stand laut Seite 23.07.2026
Bewertungen auf Portalen
- Antworten ist erlaubt, aber mit Schweigepflicht. Bestätige nie, dass die Person bei dir in Behandlung war, und nenne keine Details. Eine kurze, freundliche Antwort ohne Bezug auf den Fall ist der sichere Weg.
- Keine gekauften, bestellten oder ausgedachten Bewertungen, und keine Gegenleistung für eine Bewertung, etwa einen Rabatt oder ein Geschenk.
- Unfaire Bewertung? Enthält eine Bewertung unwahre Tatsachen, kannst du sie beim Portal melden. Alles Weitere klärst du mit deiner Rechtsberatung.
- Auf deiner Website zeigst du Bewertungen am besten als Link mit Hinweis zur Echtheit, nicht als eingebettetes Widget: Patientenstimmen und Bewertungen zeigen
Von deiner Website auf die Portale verlinken
Termin
Der Termin-Button führt auf deine Buchungsseite beim Anbieter. Nenne den Anbieter dazu, zum Beispiel „Online-Termin buchen (über Doctolib)“, und zeig daneben immer die Telefonnummer mit Telefonzeiten. So änderst du den Link: Termin-Button und Online-Terminbuchung: Link ändern
Ärzteprofile
Hat eine Ärztin oder ein Arzt ein eigenes Buchungsprofil, verlinke es auf ihrer Profilseite.
Bewertungen
Ein Link „Unsere Bewertungen bei jameda“ oder „bei Google“, mit Echtheitshinweis.
Einen Link setzt du ohne Einwilligung der Besucher. Eingebettete Kalender oder Bewertungs-Widgets laden dagegen Inhalte vom Server des Anbieters und brauchen in der Regel eine Zustimmung im Cookie-Banner: Externe Dienste einbinden: Einwilligung und Datenschutz
Gut zu wissen
- Online buchen ist für alle Altersgruppen normal geworden. Die Hälfte der über 65-Jährigen bucht Arzttermine online. Ein gepflegtes Buchungsprofil ist deshalb kein Angebot nur für Jüngere.
Quelle: Bitkom, Presseinformation vom 02.02.2026, bitkom.org
- jameda und Doctolib sind zwei verschiedene Anbieter. Ein Profil beim einen pflegt sich nicht automatisch beim anderen.
- Deine Portalprofile pflegst du selbst im jeweiligen Portal. Auf deiner Website geht es nur um die Links dorthin.
- Jeder Anbieter, den du auf deiner Website verlinkst oder einbindest, gehört in deine Datenschutzerklärung. Das klärst du mit deiner Datenschutzberatung.
Rechtlich wichtig: Was in deinem Portalprofil steht, gilt als Werbung deiner Praxis und fällt unter Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz. Wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss angeben, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird. Antworten auf Bewertungen unterliegen der Schweigepflicht. Mehr dazu: Was darf auf die Praxis-Website? Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz kurz erklärt und Patientenstimmen und Bewertungen: rechtliche Hinweise